Geldwäsche: Unternehmen müssen sich in Meldeportal registrieren
Veröffentlicht: 18.10.2023 - 19:13 | Juwelier-Warndienst
Unternehmen, die Schmuck, Uhren oder Autos verkaufen, müssen sich ab Januar 2024 in einem Meldeportal registrieren. So können sie im Fall eines Verdachts auf Geldwäsche schnell eine Meldung abgeben.
Oldtimer, teure Uhren, Antiquitäten – manche Luxusartikel stehen im Verdacht, dass sie auch mal zur Geldwäsche dienen. Unternehmen, die solche Produkte anbieten, sind genau wie Banken oder Immobilienmakler zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Neu ist, dass für sie ab dem 1. Januar 2024 eine FIU-Registrierungspflicht besteht. Sie müssen sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren, darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin. Diese Pflicht bestehe unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung…..