Geldwäsche: Verpflichtung zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems für Händler mit Bargeschäften Veröffentlicht: 23.01.2018 - 17:37 | Juwelier-Warndienst Zeit zu handeln: Die im Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie festgelegten Anforderungen mussten bis Ende 2017 umgesetzt sein. Während Finanzdienstleister schon lange über entsprechende Systeme verfügen, rücken nun auch Handelsunternehmen mit Bargeschäften in den Fokus…… Teilen bei: Twitter Facebook Xing LinkedIn Report von / Report by SILATEC INFORMS: AD / WERBUNG ➲ SILATEC