BGH: Versicherungspflicht für Kundenschmuck beim Juwelier nur bei hohem Wert Veröffentlicht: 02.06.2016 - 16:40 | Juwelier-Warndienst Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat sich mit der Frage befasst, ob ein Juwelier verpflichtet ist, zur Reparatur oder zum Ankauf entgegengenommenen Kundenschmuck gegen das Risiko des Verlustes durch Diebstahl oder Raub zu versichern, und – falls kein Versicherungsschutz besteht – hierüber den Kunden aufzuklären…… Teilen bei: Twitter Facebook Xing LinkedIn Report von / Report by SILATEC INFORMS: AD / WERBUNG ➲ SILATEC