Bundesarbeitsgericht erlaubt Videobeweis von Überwachungskamera Veröffentlicht: 24.08.2018 - 14:06 | Juwelier-Warndienst Seit dem Bespitzelungsskandal bei Lidl sorgen Überwachungskameras im Job für Gerichtsverfahren. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt…..Arbeitgeber haben es künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied am Donnerstag, dass Videoaufzeichnungen von offen angebrachten Kameras beispielsweise in Geschäften nicht täglich kontrolliert werden müssen, um als Beleg für den Griff einer Mitarbeiterin in die Kasse zu dienen….. Teilen bei: Twitter Facebook Xing LinkedIn Report von / Report by SILATEC INFORMS: AD / WERBUNG ➲ SILATEC