Der Einbruch beim Juwelier – und die Haftung des Alarmanlagenverkäufers Veröffentlicht: 01.06.2023 - 10:36 | Juwelier-Warndienst Wer eine Alarmanlage verkauft und installiert, haftet nicht automatisch für die Folgen eines Einbruchs. Der Verkäufer hat lediglich eine mangelfreie, funktionstüchtige Anlage zu liefern und diese je nach Vereinbarung ordnungsgemäß zu installieren. Wenn er diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, muss er nicht für die Schäden aus einem dennoch erfolgreich durchgeführten Einbruch einstehen. …. Teilen bei: Twitter Facebook Xing LinkedIn Report von / Report by SILATEC INFORMS: AD / WERBUNG ➲ SILATEC