Einbruchdiebstahl: Warum ein Versicherungsnehmer nicht alle Einbruchspuren stimmig nachweisen muss Veröffentlicht: 29.05.2024 - 14:35 | Juwelier-Warndienst Ein Versicherer darf die Leistung nicht pauschal verweigern, wenn nach einem Einbruch der Versicherungsnehmer nicht alle Einbruchspuren stimmig nachweisen kann. Es reicht für die Leistungspflicht aus, wenn das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls durch ein Mindestmaß an Tatsachen gestützt wird, die nach der Lebenserfahrung einen Diebstahl wahrscheinlich machen. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015 (IV ZR 171/13)….. Teilen bei: Twitter Facebook Xing LinkedIn Report von / Report by SILATEC INFORMS: AD / WERBUNG ➲ SILATEC