Falschalarm – „Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt.“ (Definition nach DIN VDE 0833-1) Veröffentlicht: 07.04.2016 - 09:32 | Juwelier-Warndienst Überfall- und Einbruchmeldeanlagen: Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sollen definitionsgemäß dann eine Meldung auslösen, wenn ein Überfall stattfindet oder in das von dieser Anlage überwachte Objekt eingebrochen wird. Also sind alle Meldungen, die nicht auf einen Überfall oder Einbruch zurückzuführen sind, für eine Überfall- und Einbruchmeldeanlage „Falschalarme“. ….. Teilen bei: Twitter Facebook Xing LinkedIn Report von / Report by SILATEC INFORMS: AD / WERBUNG ➲ SILATEC