Ist das üblich? „Strafmilderung“ weil Schäden (teilweise) versichert waren!
Veröffentlicht: 08.02.2021 - 16:11 | Juwelier-WarndienstEin deutsches Amtsgericht hat einen Angeklagten wegen „gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall“ verurteilt. Die Urteilsbegründung enthält folgenden interessanten Absatz:
… „Zu Gunsten des Angeklagten XY …… Strafmildernde Berücksichtigung fand ….. der Umstand, dass die Schäden in Gestalt der Einkaufspreise teilweise durch Versicherungen gedeckt waren. …
Gibt es eine solche Regelung tatsächlich?
Ist es bei einer Strafzumessung nicht egal, ob das Opfer selbst und/oder eine Versicherung einen Schaden zu tragen haben? In beiden Fällen bleibt die Höhe des Schadens doch gleich!
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