Kein Anspruch auf Opferentschädigung bei Bedrohung mit Schusswaffe Veröffentlicht: 18.04.2022 - 12:12 | Juwelier-Warndienst Wenn diese Entscheidung des Bundessozialgerichtes immer noch so Bestand hat, wäre dies unglaublich! „Täter werden dadurch vor Strafe geschützt und Opfer werden verhöhnt!“Kassel (jur). Allein eine Bedrohung mit vorgehaltener Waffe löst keinen Anspruch auf Opferentschädigung aus. Das hat am Dienstag, 16. Dezember 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 9 V 1/13 R). Danach kommt es bei einer reinen Drohung auf psychische Folgen nicht an. Auch spielt es keine Rolle, ob die Tatwaffe eine echte oder eine Schreckschusspistole war….. Teilen bei: Twitter Facebook Xing LinkedIn Report von / Report by SILATEC INFORMS: AD / WERBUNG ➲ SILATEC