Verkäufer einer Alarmanlage muss nicht bei Einbruch in Juweliergeschäft haften Veröffentlicht: 30.06.2022 - 11:01 | Juwelier-Warndienst Wird bei einem Juwelier eingebrochen, muss der Verkäufer der Alarmanlage im Geschäft nicht automatisch dafür haften. Wenn der Verkäufer eine funktionierende Anlage liefert, muss er nicht für die Schäden eines erfolgreichen Einbruchs aufkommen, entschied das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal laut Mitteilung vom Donnerstag. Es wies die Klage einer Juwelierin aus Baden-Württemberg ab. (Az: 9 O 3/21)…. Teilen bei: Twitter Facebook Xing LinkedIn Report von / Report by SILATEC INFORMS: AD / WERBUNG ➲ SILATEC